Links zu www.zoll.de
Das Finanzministerium/der deutsche Zoll haben eine sehr informative Homepage.
Wir bieten nachfolgend auch direkte Links zu verschiedenen Vordrucken und Informationen zum Anschauen bzw. Herunterladen.
Ab 01.01.2022 können und müssen die Abfindungsanmeldungen mit nachfolgenden Formularen abgegen werden. Dies ist Online möglich. Allerdings können die Fomulare (siehe unten) weiter als PDF Datei auch leer ausgedruckt und dann von Hand ausgefüllt werden. Diese dann unterschreiben und auch weiter per Post an die ZAB senden. Es sind dann drei Blätter, die versendet werden müssen. Bitte alles ausfüllen und überall bei JA / Nein ein Kreuz setzen.
Weiteres dazu unter www.zoll.de
Nr. 1219 Abfindungsanmeldung mehlige Stoffe
Nr. 1220 Abfindungsanmeldung nicht mehlige Stoffe
Nr. 1221 Abfindungsanmeldung Stoffbesitzer
Bitte beachten Sie, dass ab dem Kalenderjahr 2022 nur noch die Neuen Brennanmeldungen gültig sind.
Nachfolgend können Sie die Formulare auch runterladen.
Zur leichteren Orientierung nachfolgend die Nummern der wichtigsten Formulare:
Nr. 1204 = Nachweisung der Räume und der Betriebseinrichtung
Nr. 1205 = Nachweisung der Räume und der Betriebseinrichtung (Einlage)
Nr. 1216 = Branntweinübernahmeanmeldung
Nr. 1219 = Neue Abfindungsanmeldung mehlige Stoffe PDF
Nr. 1220 = Neue Abfindungsanmeldung nicht mehlige Stoffe (Obststoffe) PDF
Nr. 1221 = Neue Abfindungsanmeldung Stoffbesitzer PDF
Nr.1222 = Merkblatt für Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer
Nr.1223 = Anzeige Feinbrände/Verarbeitung von Alkohol, der sich im steuerrechtlich freien Verkehr
befindet, in Abfindungsbrennereien
Nr.1248 = Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis unter Abfindung zu brennen