Kontingent wegen Wassermangel übertragen

Aufgrund des Wassermangels im Sommer 2015 kann das Kontingent auf Antrag in des neue Betriebsjahr 2015/2016 übernommen werden. 

Dafür muss ein Antrag an das Hauptzollamt gestellt werden. Dem Antrag muss eine Bestätigung der Gemeinde über die Eigenwasserversorgung beigelegt werden.

Den Musterantrag können Sie hier einsehen.