Das Übernahmegeld wird derzeit nicht immer ausbezahlt.
Es handelt sich dabei um Brennvorgänge vor dem 1.10.2013 und eine Ablieferung nach dem 1.10.2013. Der Grund ist, dass keine gültige IBAN und BIC bei der ZAB in Stuttgart vorliegt.
Alle, die hier betroffen sind, wurden angeschrieben und mussten die von der ZAB generierten Kontendaten bestätigen. Wer dies nicht getan hat, erhält kein Übernahmegeld, er wird jedoch nach der Ablieferung noch einmal angeschrieben. Dieses Schreiben muss beantwortet werden.
Wenn das Geld auf ein Konto eines Brenners beim Lohnbrennen oder Stoffbesitzerbrennen überwiesen werden soll, hat das Schreiben der Kontingentsgeber oder der Stoffbesitzer erhalten. Aber auch hier muss die IBAN und BIC in diesem Fall vom Brenner bestätigt werden.
Wer kein Geld nach der Ablieferung erhält kann die ZAB anschreiben.
Folgende Daten sind dabei notwendig:
- Vollständige Adresse des Übernahmegeldempfängers
- dessen IBAN und BIC
- die Registriernummern der Brenngenehmigungen
- Datum und Unterschrift des Übernahmgeldempfängers
Sie können folgendes Formular verwenden: Anschreiben ZAB